Fernwärme-Bonus
Förderung der Zentralisierung bei Fernwärmeanschluss für bestehende Gebäude im sozialen Wohnungsbau in der Landeshauptstadt Hannover
Der Ausbau der Fernwärmeversorgung ist für die Klimaschutzziele der Landeshauptstadt Hannover (LHH) maßgebend. Damit die Kosten zur Umstellung der Wärmeversorgung im sozialen Wohnungsbau abgemildert werden, hat der Rat der LHH beschlossen, die Zentralisierung von Heizungsanlagen im Zuge des Fernwärmeausbaus im sozialen Wohnungsbau für bestehende Gebäude besonders zu unterstützen.
Förderbaustein |
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Förderbetrag |
Fernwärme-Bonus | je bestehendes Wohngebäude im sozialen Wohnungsbau und erstmaligen Anschluss | bis zu 15 % der förderfähigen Kosten max. 50.000 EUR |
Förderfähige Maßnahmen
Es wird die Zentralisierung von Gas-Etagenheizungen, Gas-Kombi-Thermen oder Stromdirekt- bzw. Speicherheizungen in Wohngebäuden auf eine zentrale Fernwärmebereitstellung (Fernwärmestation) gefördert. Auch die Umstellung auf die Versorgung über Wohnungsstationen stellt eine zentrale Versorgung dar.
Antragsberechtigung
- Der Bonus gilt nur für vermietete, nicht selbstgenutzte, Wohneinheiten im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover.
- Der Bonus kann beantragt werden, wenn der Anteil der mit öffentlichen Mitteln geförderten oder mit Belegrechten ausgestatteten Wohnungen mit Bezug auf die zu fördernde Objektadresse mindestens 30 Prozent beträgt. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
- Der Bonus gilt nur in Verbindung mit der Beantragung des proKlima Förderbausteins „Wärmenetzanschluss“ für bestehende Wohngebäude im selben Förderjahr.
Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten werden nach den Regeln der Bundesförderung für Effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM) maximal bis zum möglichen BEG-EM-Höchstsatz anerkannt
Antragstellung und Auszahlung der Fördermittel
Im proKlima-Antragsformular wird die Anzahl vorliegender Förderbescheide zur Wohnraumförderung oder Belegrechten in Bezug auf vorhandene Wohneinheiten im Gebäude schriftlich bestätigt. Dazu ist die Einwilligung für einen Datenabgleich mit dem LHH Sachgebiet Wohnraumförderung zu bestätigen. Die Nachweise werden nicht aktiv eingefordert, um den Bürokratieaufwand auf Seiten der Antragstellenden zu reduzieren.
proKlima behält sich eine Stichprobenprüfung vor.