Wärmepumpe
für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Wärmepumpen sind die Versorgungskomponenten der Zukunft. Für die sogenannte Sektorkopplung spielen Wärmepumpen eine bedeutende Rolle, da sie Strom aus erneuerbaren Energiequellen (zum Beispiel Windkraft oder Solarstrom) effizient in Heizenergie umsetzen können.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
Luft/Wasser-Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus |
Bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, je Gebäude bzw. Heizungsanlage, maximal 3.000 EUR |
Erdreich-Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus |
Bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, je Gebäude bzw. Heizungsanlage, maximal 5.000 EUR |
Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus, oder Nichtwohngebäude |
Bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, je Gebäude bzw. Heizungsanlage, maximal 20.000 EUR |
✓ Das fördern wir:
▪ Die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen
▪ Die Einhaltung der geforderten max. Vorlauftemperatur im Wärmeverteilnetz (beachten Sie hierzu unser Infoblatt Optimierung der Heizungsanlage)
▪ Wärmespeicher mit mindestens Energieeffizienzklasse B
▪ Kältemittel bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem GWP (Global Warming Potential) unter 150
(beachten Sie hierzu unsere proKlima-Kältemittel-Liste)
▪ Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Wärmespeicher mit Energieeffizienzklasse C bis G
▪ Kältemittel in Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem GWP über 150
▪ Luft-Luft-Wärmepumpen
Hinweise
▪ Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
▪ Für diesen Förderbaustein ist auch eine Antragstellung nach der Auftragsvergabe möglich, sofern Sie für dieselbe Maßnahme auch BEG-EM-Fördermittel nach dem 01.01.2024 beantragen oder beantragt haben. Wichtig: der proklima-Antrag muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang BEG-EM Bescheid eingehen. Nähere Erläuterungen finden Sie unter „Welche Fristen sind zu beachten?“ in den allgemeinen Förderbestimmungen.