Wärmenetzanschluss
Nah-/Fernwärme für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Die Zukunft gehört den ressourcenschonenden Nah- und Fernwärmenetzen, denn sie speisen sich aus erneuerbaren statt fossilen Energien. Ihre Entwicklung ist tragfähig, wenn möglichst viele Gebäude im Bereich dieser Netze mit Heizwärme und Trinkwarmwasser versorgt werden.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
Wärmenetzanschluss (Nah-/ Fernwärme) |
Bis zu 5 % der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 EUR |
✓ Das fördern wir:
▪ Den erstmaligen Anschluss von Wohnungen und Gebäuden an Nah- und Fernwärmenetze.
▪ Die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen.
▪ Wärmespeicher mit mindestens Energieeffizienzklasse B.
▪ In Gebäuden mit hauszentraler Heizwärme- und Trinkwarmwasser-Bereitstellung sind intelligente
Fernwärme-Steuerungen Fördervoraussetzung. Weitere Kriterien für den Wärmenetzanschluss und
den Betrieb von Nahwärmenetzen sind in den technischen Anforderungen aufgeführt und erläutert.
▪ Elektroinstallationsarbeiten für die Umstellung von gasbetriebenen auf elektrische Kochstellen im Gebäude.
Hinweise
▪ Es gelten grundsätzlich die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG-EM).
▪ Für diesen Förderbaustein ist auch eine Antragstellung nach der Auftragsvergabe möglich, sofern Sie für dieselbe Maßnahme auch BEG-EM-Fördermittel nach dem 01.01.2024 beantragen oder beantragt haben. Wichtig: der proklima-Antrag muss innerhalb von 4 Wochen nach Eingang BEG-EM Bescheid eingehen. Nähere Erläuterungen finden Sie unter „Welche Fristen sind zu beachten?“ in den allgemeinen Förderbestimmungen.