SolarGrünDach
für bestehende und neue Wohngebäude und Nichtwohngebäude
proKlima fördert die gemeinsame Neuerrichtung von fest installierten Solarstromanlagen und Gründächern.
Alternativ zur Solarstromanlage können auch andere Solartechniken wie Solarwärmeanlagen einen Förderzuschuss erhalten, vorausgesetzt, es wird eine Solarertrags- und -bedarfsprognose vorgelegt.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
SolarGrünDach mit PV, mindestens 2 kWp je Gebäude |
200 EUR/kWp maximal 6.000 EUR |
SolarGrünDach mit Solarthermie, je Gebäude, m²-Bezug: Kollektoraperturfläche |
40 EUR/m² maximal 6.000 EUR |
✓ Das fördern wir:
▪ Solaranlagen deren Aufständerung in die Gründachfläche integriert ist und die Gründachfläche der Solaranlage als Ballastierung dient
▪ Die extensive Begrünung eines Flachdachs nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) ist förderfähig
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Solar-Anlagen, die auf einem bestehenden Gründach errichtet werden
▪ Solaranlagen und Gründachflächen, die in getrennte Bereiche unterteilt sind
▪ Solar-Gründächer auf Asbest
Hinweise
▪ Zusammenhängende Projekte eines Antragsstellers erhalten maximal 18.000 EUR.
▪ Bitte beachten Sie, dass wir zur Ermittlung des Bewilligungsbetrages die aufgerundete PV-Leistung in ganzen kWp aus Ihrem Förderantrag verwenden werden, um Ihnen bei etwaigen positiven Leistungsabweichungen der PV-Module trotzdem einen wattgenau ermittelten Förderbetrag auszahlen zu können. Der auszuzahlende Förderbetrag wird abschließend wattgenau aus der durch Ihre Unterlagen zur Auszahlungsanforderung belegten installierten PV-Anlagenleistung in kWp ermittelt.