SolarStromFassade
für bestehende und neue Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Die Förderung soll einen Anreiz geben für an der Fassade angebrachte Solarstromanlagen. Für attraktive, fassadenintegrierte Lösungen wird ein höherer Förderbetrag gewährt als für solche, bei denen die PV-Module vor der Fassadenfläche montiert werden.
Förderbaustein |
Förderbetrag |
Fassadenintegrierte PV-Module, parallel zur Fassadenfläche montiert. mindestens 2 kWp je Gebäude |
300 EUR/kWp maximal 9.000 EUR |
Standard-PV-Module vor der Fassade, parallel zur Fassadenfläche montiert, mindestens 2 kWp je Gebäude |
100 EUR/kWp maximal 3.000 EUR |
X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Balkon-PV-Anlagen
▪ PV-Anlagen mit einer installierten PV-Modulleistung kleiner 2 kWp
Hinweise
▪ Bitte beachten Sie, dass wir zur Ermittlung des Bewilligungsbetrages die aufgerundete PV-Leistung in ganzen kWp aus Ihrem Förderantrag verwenden werden, um Ihnen bei etwaigen positiven Leistungsabweichungen der PV- Module trotzdem einen wattgenau ermittelten Förderbetrag auszahlen zu können. Der auszuzahlende Förderbetrag wird abschließend wattgenau aus der durch Ihre Unterlagen zur Auszahlungsanforderung belegten installierten PV-Anlagenleistung in kWp ermittelt.