Bonus SolarMieterStrom

Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau

Um in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden den günstigen grünen Strom von der hauseigenen Solarstromanlage (Photovoltaikanlage) nutzen zu können, sind Mieterstromkonzepte nach dem EEG und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach dem EnWG Lösungen. Da bei SolarMieterStrom-Projekten in Gebäuden höhere Installationskosten entstehen, fördert proKlima ab drei bis maximal zehn Nutzeinheiten die Umsetzung von SolarMieterStrom-Projekten.

Bonus SolarMieterStrom

Förderbetrag

Bonus SolarMieterStrom für Gebäude
     mit mindestens 3, maximal 10 Nutzeinheiten
1.000 EUR

✓ Das fördern wir:
▪ Mieterstromprojekte nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
▪ Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 

X Das fördern wir zum Beispiel nicht:
▪ Modelle mit Pauschalmieten
▪ Modelle, bei denen der PV-Strom nur für den allgemeinen Strombedarf genutzt und Überschuss eingespeist wird

Hinweise

▪ Der Förderbaustein SolarMieterStrom ist mit allen weiteren proKlima SolarStrom-Förderbausteinen kumulierbar.
▪ Das zu fördernde SolarMieterStrom-Projekt muss zusammen mit einer neuen Solartrom-Anlage errichtet werden.
▪ Bitte beachten Sie, dass wir zur Ermittlung des Bewilligungsbetrages die aufgerundete PV-Leistung in ganzen kWp aus Ihrem Förderantrag verwenden werden, um Ihnen bei etwaigen positiven Leistungsabweichungen der PV-Module trotzdem einen wattgenau ermittelten Förderbetrag auszahlen zu können. Der auszuzahlende Förderbetrag wird abschließend wattgenau aus der durch Ihre Unterlagen zur Auszahlungsanforderung belegten installierten PV-Anlagenleistung in kWp ermittelt.