GemeinNützlich Solar

Solarstromdächer eignen sich besonders gut, um nicht nur die Betriebskosten der Stromversorgung zu reduzieren, sondern auch um einen gemeinnützigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Das Förderangebot wird durch ein Sonderbudget der Landeshauptstadt Hannover ermöglicht. Ausschließliches Fördergebiet ist daher die Landeshauptstadt Hannover. Antragsberechtigt sind anerkannte gemeinnützige Institutionen und Hochschuleinrichtungen.

Der Förderbaustein GemeinNützlichSolar ist mit weiteren Solarenergieförderbausteinen von proKlima nicht kumulierbar.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt gemäß Ratsbeschluss sind gemeinnützige Institutionen oder Einrichtungen, die der Hochschulbildung dienen, deren Gebäude im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover liegen.

Als gemeinnützige Institution gilt eine durch das zuständige Finanzamt anerkannte Institution. Die Gemeinnützigkeit ist per gültigem Freistellungsbescheid durch das zuständige Finanzamt zu belegen. Als Rechtsformen gemeinnütziger Institutionen kommen im Wesentlichen eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen bürgerlichen Rechts oder eine als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung  (gGmbH) sowie Einrichtungen, die mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, in Betracht.

Bei Gebäuden, auf denen die Solarstromanlage errichtet werden soll und die sich im Eigentum Dritter befinden, muss das Nutzungsrecht durch die gemeinnützige Institution (Miet-, Pacht- oder Erbbaurechtsvertrag,  Grunddienstbarkeit) vorgelegt werden, das vom Tage der Antragstellung nicht vor Ablauf von 10 Jahren erlöschen darf. Der Reststrombezug mit Ökostrom ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung für die Förderung.

Es gelten die Allgemeinen SolarStrom-Anforderungen und die allgemeinen Förderbestimmungen.

Laufzeit

Das proKlima-Förderprogramm tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2024.

Förderbaustein

 

Förderbetrag

GemeinNützlichSolar mindestens 2 kWp
je Gebäude
200 EUR/kWp