Update Förderrichtlinie
Hannover, 03. April 2025
1) Klarstellung des Geltungsbereichs von Projekten und Veranstaltungen im Förderprogramm "Klimaschutz & Bildung" im Rahmen der Allgemeinen Förderbestimmungen:Die zu fördernden Maßnahmen müssen im Fördergebiet von proKlima durchgeführt werden. Dazu zählen ausschließlich die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Diese Regelung gilt nicht für die Förderung „Klimaschutz & Bildung“. Hier gilt, dass die antragstellende öffentliche Einrichtung (z. B. Schule, Kindertagesstätte), oder auch Vereine und gemeinnützige Institutionen ihren Sitz im Fördergebiet haben müssen.
2) Anpassungen der technischen Förderanforderungen für die Förderbereiche "Modernisierung der Heizungstechnik" und "Heizungsoptimierung":
- Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden: Anhebung der Anforderung an die maximale Auslegungsvorlauftemperatur für Raumheizflächen von 45 auf 55°C.
- Entfall der Anforderung an die minimale Temperaturspreizung bei Solarwärmeanlagen.
- Ergänzende Information zu Teil-Auszahlungen bei Nichteinhaltung der Anforderungen:
- Vorlauf-Temperaturanforderung
- Energieeffizienzklasse des Wärmespeichers größer Label B.