Änderung der proKlima-Förderung für Wärmepumpen

Aktueller Hinweis zur gültigen Richtlinie

Hannover, 13. Mai 2024

Wir möchten Sie auf eine kleine Änderung bei unserer Wärmepumpen-Förderung hinweisen: Die bisherige Förderanforderung zum Einbau von Messtechnik haben wir in unserer Richtlinie ersatzlos gestrichen, was auch rückwirkend zum 01. Januar 2024 gilt. Anträge aus den Vorjahren sind hiervon nicht betroffen. Wir empfehlen weiterhin den Einbau von Messtechnik zur Qualitätssicherung, aber es ist nicht mehr Fördervoraussetzung.

Hintergrund dieser Änderung sind die BEG-EM-Förderung und die dort aufgeführten Kumulierungsregeln, die max. 60 % bei zusätzlichen Fördermitteln außerhalb der BEG-EM-Förderung zulassen, was dazu führt, dass Antragstellende mit Grundförderung, Effizienz- und Geschwindigkeitsbonus schon 55 % kfw-Förderung erhalten können, proKlima dann also nur noch 5 % dazugeben kann.

Zusätzlich möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir für die Solarwärme- und Wärmepumpen-Förderung alle Nachweisdokumente drastisch gekürzt haben. Es gibt jetzt nur noch ein Blatt als Nachweis, das auch nur eine Seite umfasst.

Zum Schluss noch der Hinweis, die Anforderung an das Kältemittel zu beachten, da wir leider aufgrund der Verwendung von Kältemitteln mit zu hohem GWP-Wert schon Anträge absagen mussten.

Wir hoffen, dass dies die Beantragung von proKlima-Fördermitteln und die Einreichung von Auszahlungsunterlagen ein wenig erleichtert.

Foto: Florian Arp